Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 294. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 26. April 2018, geändert in der 298. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 6. Februar 2019 und in der 330. Sitzung am 30. Januar 2024

Abstract

Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Reaktorunfall in Fukushima und der aktuellen Leitlinie der WHO zur Jodblockade der Schilddrüse (im Folgenden Jodblockade genannt) hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) um Überprüfung der zuletzt 2019 veröffentlichten Merkblätter zur „Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall“ (die sog. Jodmerkblätter) gebeten.

Die Überprüfung ergab sowohl im Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Fachöffentlichkeit als auch im Merkblatt für die Bevölkerung insgesamt nur geringfügigen Bedarf an inhaltlichen Änderungen. Die Merkblätter wurden aber mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit und der umfassenderen Information über das Schutzkonzept redaktionell überarbeitet und ergänzt.

Ziel der Jodblockade in Form der Einnahme von hohen Dosen stabilen Jods (wissenschaftliche Schreibweise Iod) in der Größenordnung des 100‑ bis 1 000fachen der täglichen Nahrungs­zufuhr ist in erster Linie die Verhinderung von strahleninduziertem Schilddrüsenkrebs bei besonders vulnerablen Gruppen der Bevölkerung (Ungeborene, Kinder und Jugendliche). Schwangere und Stillende zählen auch zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen, da über sie die Ungeborenen und die Säuglinge geschützt werden.

Den für die Planung der Jodblockade zuständigen Behörden wird nachdrücklich empfohlen, die Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Fachöffentlichkeit in potenziellen Verteilungsgebieten vorab mit den Jodmerkblättern und Informationen über die Jodblockade zu versorgen, z. B. durch Hinweise auf die Internetseite www.jodblockade.de. Es wird weiterhin empfohlen, das Thema Jodblockade im Rahmen der ärztlichen Fortbildung zu behandeln.

Aktualisierungen:

Aufgrund neuerer Erkenntnisse über partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP3-Masken) wurde im Jahre 2019 der Hinweis auf die FFP3-Masken in der Empfehlung gestrichen. Dafür wurde in dieser der Hinweis aufgenommen, dass Atemschutzmasken nicht als Ersatz für eine Jodblockade empfohlen werden können, da sie keinen ausreichenden Schutz bieten.

Eine weitere Überarbeitung der Empfehlung wurde 2023/2024 notwendig, da das bei Kontraindikationen zur Jodeinahme empfohlene alternative Arzneimittel Irenat® nicht mehr erhältlich ist. Die SSK empfiehlt daher nur den Wirkstoff Natriumperchlorat.

Publikation zitieren

SSK 2024 Strahlenschutzkommission (SSK). Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 294. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 26. April 2018, geändert in der 298. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 6. Februar 2019 und in der 330. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 30. Januar 2024. https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/DE/2024/2024-01-30_Jodmerk.html