Arbeitsweise

Die SSK erhält ihre Beratungsaufträge in der Regel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV); sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen.

Darüber hinaus befasst sich die SSK mit aktuellen Fragen des Strahlenschutzes und erörtert diese mit dem BMUV.

Die SSK beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen naturwissenschaftliche und technische Stellungnahmen und Empfehlungen. Das BMUV kann diese Beratungsergebnisse im Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus werden sie auch in den eigenen Schriftenreihen der SSK („Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission“ und „Berichte der Strahlenschutzkommission“) und auf dieser Webseite publiziert.

Seit 1981 führt die Strahlenschutzkommission in nahezu jährlichem Turnus Klausurtagungen oder für einen erweiterten Teilnehmerkreis geöffnete Jahrestagungen durch. Hier werden sowohl wissenschaftliche Grundsatzthemen als auch spezielle aktuelle Themen des Strahlenschutzes diskutiert.