Strahlenschutz in der Medizin
Beratungsthemen des Ausschusses "Strahlenschutz in der Medizin" sind:
- Praktische Umsetzung der Grundsätze des Strahlenschutzes insbesondere der Optimierung der Strahlenexposition bei Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen
- Bewertung der diagnostischen Strahlenexposition in der Medizin (Nutzen-Risiko, Dosiseinsparung)
- Bewertung therapeutischer Strahlenanwendungen
- Strahlenschutz bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung in der medizinischen Forschung
- Qualifikation von Ärzten, Medizinphysik-Experten und anderem medizinischem Personal bei der medizinischen Strahlenanwendung
- Erarbeitung und Aktualisierung der Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z. B. Euratom-Richtlinien, ICRP-Empfehlungen)
- Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission gemäß § 92 Abs. 7d Satz 2 SGB V zu Beschlussentwürfen des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Qualitätssicherung in der medizinischen Strahlenanwendung (zusammen mit dem Ausschuss Strahlenschutztechnik)