Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen

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Beratungsthemen des Ausschusses "Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen" sind:

  1. Beratung in radiologischen Fragen, die im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren für bestimmte kerntechnische Anlagen auftreten
  2. Beratung in Fragen der Begrenzung radioaktiver Emissionen und des radiologischen Arbeitsschutzes, soweit genehmigungsspezifische Probleme angesprochen sind
  3. Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren
  4. Beratung und Stellungnahme zu KTA-Fraktionsumläufen von den KTA-Regeln
  5. Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen und Leitfäden zum Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen
  6. Beratung zu Fragen des Strahlenschutzes bei der Stilllegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen einschließlich Freigabe und Endlagerung
  7. Strahlenexposition des Personals und radioaktive Ableitungen kerntechnischer Anlagen
  8. Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. EURATOM-Richtlinien, ICRP, UNSCEAR)