Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen
Beratungsthemen des Ausschusses "Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen" sind:
- Beratung in radiologischen Fragen, die im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren für bestimmte kerntechnische Anlagen auftreten
- Beratung in Fragen der Begrenzung radioaktiver Emissionen und des radiologischen Arbeitsschutzes, soweit genehmigungsspezifische Probleme angesprochen sind
- Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren
- Beratung und Stellungnahme zu KTA-Fraktionsumläufen von den KTA-Regeln
- Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen und Leitfäden zum Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen
- Beratung zu Fragen des Strahlenschutzes bei der Stilllegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen einschließlich Freigabe und Endlagerung
- Strahlenexposition des Personals und radioaktive Ableitungen kerntechnischer Anlagen
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. EURATOM-Richtlinien, ICRP, UNSCEAR)