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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

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  • SSK Reports

Heft 03: Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen

Redaktion: Marina Grunst, Bonn
1995, 38 Seiten
ISBN 3-437-11688-6, 10,25 €
Dieses Heft wurde ersetzt durch Heft 39 dieser Veröffentlichungsreihe

Abstract

In den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ sind als Alarmkriterien die beiden Alarmstufen Katastrophenvoralarm und Katastrophenalarm festgelegt. Da die Alarmkriterien unbestimmte Begriffe, wie z.B. etwas kann nicht ausgeschlossen werden oder etwa droht, enthalten, wurden sie in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Weise in Alarmierungskriterien umgesetzt. Die Strahlenschutzkommission und die Reaktor-Sicherheitskommission haben deshalb einen Vorschlag zur Präzisierung dieser unbestimmten Begriffe erarbeitet mit dem Ziel, zu Alarmierungskriterien zu gelangen, die einheitlich auf alle Leichtwasserreaktoren in der Bundesrepublik angewendet werden können. Sie sollen dem Betreiber die Möglichkeit bieten, unfallbedingte Anlagenzustände, Emissionen oder Immissionen nach eindeutigen technischen Kriterien und direkt gemessenen Größen zu beurteilen. Die Alarmierungskriterien umfassen für jede der beiden Alarmstufen Katastrophenvoralarm und Katastrophenalarm die Teilkriterien Allgemeines Kriterium, Anlagenkriterium, Emissionskriterium und Immissionskriterium.

Das vorliegende Heft enthält die gemeinsame Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission sowie einen Erläuterungsteil.

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