Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ssk.de veröffentlichten Website der SSK.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors werden durch die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 definiert, die als verbindlicher Standard gilt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 31.10. - 07.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Digitas GmbH nach Kriterien der BITV 2.0 sowie EN 301 549 und WCAG 2.2.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum)
- Durch das Overlay des Cookie-Consent können fokussierbare Inhalte überlagert werden.
9.1.3.1 Info und Beziehungen
- Die Überschriftenhierarchie ist nicht überall optimal, es gibt teils unnötige Hierarchiesprünge.
9.1.4.3 Kontrast
- Einige wenige Verlinkungen auf grauem Hintergrund verfügen über einen knapp nicht ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
9.1.4.5 Bilder von Text / 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
- Einige Bilder verfügen über keine ausreichenden Textalternativen oder sind technisch nicht ausreichend umgesetzt.
9.2.4.1 Blöcke überspringen
- Sprungmarken setzen den Tastaturfokus programmatisch nicht korrekt.
- Nicht alle Navigationselemente sind eindeutig und sinnvoll bezeichnet.
- Nicht alle Inhalte sind in ARIA-Landmarks hinterlegt.
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
- Einige Links sind nicht ausreichend sprechend und vermitteln nicht den Inhalt verlinkter URLs.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Comboboxen bzw. Listboxen sind teils noch nicht korrekt umgesetzt.
11.7 Benutzerpräferenzen
- Mit benutzerdefinierten Einstellungen verfügen das X zum Löschen eines Suchfilters sowie ein Content-Icon gegebenenfalls nicht mehr über ausreichende Kontraste zum Hintergrund.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt und zuletzt am 03.12.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info-ssk@bfs.de an.
Diese E-Mail-Adresse ist auch unter dem Menüpunkt Barriere melden erreichbar.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Strahlenschutzkommission
Geschäftsstelle der SSK beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Telefon: 030 18333 3730
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.