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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen

Beratungsthemen des Ausschusses "Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen" sind:

  1. Strahlenexposition des Personals in Forschung, Industrie und Medizin sowie in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen und beim Transport radioaktiver Stoffe

  2. Beratung in Fragen der Begrenzung radioaktiver Emissionen 

  3. Praktische Aspekte der Dosiserfassung und deren betriebliche und organisatorische Umsetzung 

  4. Praktische Umsetzung der Freigabe

  5. Übergeordnete Aspekte der Fachkunden im Strahlenschutz (außer in der Medizin)

  6. Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen und Leitfäden zum Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen (inkl. Zwischen- und Endlager) und in Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht bzw. beim Umgang nach Strahlenschutzrecht. 

  7. Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren nach Atom- und Strahlenschutzrecht

  8. Beratung zu Fragen des Strahlenschutzes bei der Stilllegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen und bei Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht

  9. Beratung zu radiologischen Fragen, die im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren für bestimmte kerntechnische Anlagen und Einrichtungen sowie für Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht bzw. beim Umgang nach Strahlenschutzrecht auftreten

  10. Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z. B. Euratom-Richtlinien, ICRP, UNSCEAR) 

  11. Beratung und Stellungnahme zu KTA-Fraktionsumläufen von den KTA-Regeln 

  12. Strahlenschutzaspekte und beruflicher Strahlenschutz bei der Fusion
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