Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen

Beratungsthemen des Ausschusses "Angewandter Strahlenschutz und Strahlenschutz bei Anlagen" sind:
Strahlenexposition des Personals in Forschung, Industrie und Medizin sowie in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen und beim Transport radioaktiver Stoffe
Beratung in Fragen der Begrenzung radioaktiver Emissionen
Praktische Aspekte der Dosiserfassung und deren betriebliche und organisatorische Umsetzung
Praktische Umsetzung der Freigabe
Übergeordnete Aspekte der Fachkunden im Strahlenschutz (außer in der Medizin)
Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen und Leitfäden zum Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen (inkl. Zwischen- und Endlager) und in Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht bzw. beim Umgang nach Strahlenschutzrecht.
Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren nach Atom- und Strahlenschutzrecht
Beratung zu Fragen des Strahlenschutzes bei der Stilllegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen und bei Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht
Beratung zu radiologischen Fragen, die im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren für bestimmte kerntechnische Anlagen und Einrichtungen sowie für Einrichtungen nach Strahlenschutzrecht bzw. beim Umgang nach Strahlenschutzrecht auftreten
Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z. B. Euratom-Richtlinien, ICRP, UNSCEAR)
Beratung und Stellungnahme zu KTA-Fraktionsumläufen von den KTA-Regeln
- Strahlenschutzaspekte und beruflicher Strahlenschutz bei der Fusion