Blendattacken durch Laser

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 246. Sitzung der SSK am 02./03. Dezember 2010
Veröffentlicht im BAnz Nr. 135 vom 07. September 2011, S. 3143

Abstract

Die Strahlenschutzkommission (SSK) beobachtet mit großer Sorge die Zunahme von gefährlichen Blendattacken durch “Laserpointer“ hoher Leistung. Zu den Betroffenen gehören neben Piloten zunehmend LKW- und Autofahrer, Fußballspieler, Schiedsrichter, aber auch Besucher von Fußballspielen.

Die Folgen missbräuchlichen Umgangs mit Lasern sind seit Jahrzehnten bekannt. Je nach Leistung, Wellenlänge, Strahlquerschnitt und Betriebsart (Dauerstrich, Pulsung) können Blendung, irreversible Netzhautschäden bis hin zu dauerhafter Erblindung und Verbrennungen entstehen. Entsprechende Vorschriften wurden erlassen, die den Erwerb und die sichere Nutzung von Lasern regulieren sollen. Diese Vorschriften sind jedoch für die bestehende Situation nicht ausreichend.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt mit Nachdruck, den Besitz und Erwerb von “Laserpointern“ der Klassen 3B und 4 (entsprechend (DIN EN-60825-1 2008) gesetzlich zu regeln, so dass missbräuchliche Nutzung verhindert wird.

Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials könnten „Laserpointer“, die den Klassen 3B und 4 entsprechen, z. B. als Waffen eingestuft werden.

Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Blendattacken durch Laser“ in der 246. Sitzung am 02./03. Dezember 2010 verabschiedet.