Moderne Lichtquellen
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 242. Sitzung der SSK am 01./02.Juli 2010
Veröffentlicht im BAnz Nr. 171 vom 15. November 2011
Abstract
Auf Grundlage des Energiebetriebene – Produkte – Gesetz (EBPG) werden mit der Umsetzung der EU-Verordnung 244/2009 ab 1. September 2009 eine Reihe von Glühlampen aus dem Handel genommen und durch Energiesparlampen ersetzt. Energiesparlampen senden ein an¬deres Spektrum als Glühbirnen aus. Die spektrale Zusammensetzung der erzeugten optischen Strahlung (Anteile UV, sichtbar und IR) von Energiesparlampen wie Kompaktleucht¬stofflampen und LED-Lampen variiert über weite Bereiche. In der Regel tritt häufig ein höherer Blaulichtanteil im Vergleich zu Glühlampen auf. Auch haben diese Lampen in der Regel ein diskontinuierliches Spektrum, was die Farbwiedergabe beeinflussen kann.
Vor diesem Hintergrund hat die SSK eine Stellungnahme erarbeitet, die eine gesundheitliche Bewertung von heute zur Innenraumbeleuchtung eingesetzten Lampentypen enthält.
Die modernen Lichtquellen halten in den für die Nutzung relevanten Abständen die strahlenschutzrelevanten Grenzwerte sicher ein. Diese Einschätzung ergibt sich aus eigens für diese Stellungnahme durchgeführten Messungen und ist in guter Übereinstimmung mit Ergebnissen nationaler und internationaler Untersuchungen (wie z. B. [BfS 2009], [Nadakuduti 2010]).
Die Qualität des erzeugten Lichtes von Kompaktleuchtstofflampen ist nicht grundsätzlich verschieden von bereits seit Jahrzehnten verwendeten Leuchtstofflampen. Daher sieht die Strahlenschutzkommission derzeit keine Veranlassung für besondere Empfehlungen hinsichtlich des Gebrauchs moderner Lichtquellen.
Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme „Moderne Lichtquellen“ in der 242. Sitzung am 01./02. Juli 2010 verabschiedet.