Einführung von Dosisrichtwerten (Dose Constraints) zum Schutz vor beruflicher Strahlenexposition bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in das deutsche Strahlenschutzrecht

Abstract

Die SSK hat anhand einer exemplarischen Betrachtung typischer Bereiche des beruflichen Strahlenschutzes geprüft, inwieweit bereits bestehende Regelungen zu Dosisrichtwerten bzw. Optimierungsinstrumenten mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom vereinbar sind und ob, ggf. unter welchen Randbedingungen, durch die Einführung von Dosisrichtwerten im Sinne dieser Richtlinie eine Verbesserung des beruflichen Strahlenschutzes zu erwarten ist.
Für keinen der betrachteten Bereiche sieht die SSK eine Einführung von Dosisrichtwerten (Dose Constraints) auf Gesetzes- oder Verordnungsebene zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom als notwendig an. Allerdings empfiehlt sie, dass die Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Einführung von geeigneten Dosisrichtwerten durch den Strahlenschutzverantwortlichen verpflichtend wird.
Zur Umsetzung eines einheitlichen Standards im Strahlenschutz im medizinischen Bereich empfiehlt die SSK die Anwendung von normierten Werten im Sinne von Dosisrichtwerten (Dose Constraints), deren Einführung an geeigneter Stelle im untergesetzlichen Regelwerk verankert werden sollte. Daneben sollten als Optimierungsinstrument technische und administrative Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Bei beruflichen Strahlenexpositionen stellt die Ermittlung der Kollektivdosis nach Auffassung der SSK ein geeignetes Optimierungsinstrument dar, sofern diese anhand von Kollektivdosen vergleichbarer Tätigkeiten bewertet werden kann, oder falls sie bei der Planung konkreter Arbeiten, beispielsweise zur Reparatur oder Instandhaltung, eingesetzt wird.