Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 271. Sitzung der SSK am 20./21. Oktober 2014
Veröffentlicht im BAnz AT 13. Mai 2015 B4

Abstract

Ausgehend von den in Zusammenhang mit dem Unfall in Japan gewonnenen Erkenntnissen hat die SSK die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde die Festlegung des für die Notfallplanung zugrundeliegenden Unfallspektrums stärker an den potenziellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen orientiert und in einem ersten Schritt am 13./14. Februar 2014 die Empfehlung „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ verabschiedet, die für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke gilt.
Solange aber der bestrahlte Brennstoff aus stillgelegten Kernkraftwerken nicht entfernt ist, muss auch in diesen Anlagen die Vorsorge für Notfälle sichergestellt sein. Allerdings kann sich die Planung der Schutzmaßnahmen wegen des veränderten Gefährdungspotenzials von der Planung für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke unterscheiden.
Die SSK hat sich daher ergänzend zur o. g. Empfehlung mit Planungsgebieten für bereits stillgelegte sowie zukünftig stillzulegende Kernkraftwerke, in denen noch bestrahlter Brennstoff gelagert wird, befasst.