Schutz des Menschen vor den Gefahren solarer UV-Strahlung und UV-Strahlung in Solarien

Abstract

Noch immer steigt die Inzidenz der durch Ultraviolettstrahlung verursachten Hautkrebserkrankungen in Deutschland an. Diesem Trend liegt neben einer erhöhten UV-Exposition in der Freizeit, insbesondere an Wochenenden und im Urlaub, eine zunehmende Solariennutzung zugrunde. Auch die berufliche UV-Exposition von im Freien Arbeitenden ist nicht zu vernachlässigen. Immer mehr wird auch darüber diskutiert, welche Rolle die UV-induzierte Vitamin-D-Synthese für die Gesundheit des Menschen spielt. Vor diesem Hintergrund hat die Strahlenschutzkommission die Empfehlungen zum Schutz des Menschen vor den Gefahren solarer UV-Strahlung und UV-Strahlung in Solarien überarbeitet und mit einer detaillierten wissenschaftlichen Begründung versehen. Das Beratungsergebnis ersetzt Empfehlungen und wissenschaftlichen Begründungen aus den Jahren 1990, 1993, 1997 und 2001. Im Sinne einer primären Prävention sollen die Empfehlungen dazu beitragen, die Bevölkerung für die Risiken von UV-Strahlung zu sensibilisieren und zu befähigen, Schutzmaßnahmen in den Alltag zu integrieren.

Dazu gibt die SSK Empfehlungen zum Umgang mit UV-Strahlung, wobei insbesondere auf den Schutz von Kindern hingewiesen wird. Dementsprechend lauten die allgemeinen Empfehlungen:

  • Vermeidung übermäßiger UV-Expositionen, insbesondere bei Kindern,
  • Anwendung von Sonnenschutzmaßnahmen und
  • keine Nutzung von Solarien.

Zur Umsetzung dieser allgemeinen Empfehlungen gibt die SSK detaillierte Hinweise. Bei Sonnenschutzmaßnahmen steht an erster Stelle das Aufsuchen von Schatten, gefolgt von textilem Sonnenschutz und erst dann die Nutzung von Sonnencreme. Für die Planung von Aktivitäten im Freien wird empfohlen, die aktuellen Werte des UV-Index und dessen Vorhersage zu nutzen. Von der Nutzung von Solarien rät die SSK grundsätzlich ab und erläutert die seit 2009 bestehende UV-Verordnung zu Solarien, die unter anderem die Nutzung von Solarien vor dem 18. Lebensjahr verbietet. Darüber hinaus empfiehlt die SSK, verstärkt verhältnispräventive Maßnahmen, wie z. B. Beschattung von Schulhöfen und öffentlichen Plätzen und die Berücksichtigung der UV-Belastung bei der Terminierung von z. B. Sportveranstaltungen.

Das komplexe Thema der UV-induzierten Vitamin-D-Synthese in der Haut, einer möglichen Vitamin-D-Unterversorgung und deren gesundheitliche Konsequenzen sowie das zu berücksichtigende erhöhte Hautkrebsrisiko werden in der wissenschaftlichen Begründung detailliert dargestellt. Darauf basierend empfiehlt die SSK kurzzeitige, ungeschützte UV-Expositionen von Gesicht, Händen, Armen und Unterschenkeln, zwei bis dreimal pro Woche.

Die Empfehlung mit wissenschaftlicher Begründung wurde als Heft 67 in der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission" veröffentlicht.