Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin

Abstract

Aufgrund des Wandels von analoger zu digitaler Bildgebung, der Festlegung des DICOM-Kommunikationsstandards in der Medizin und der erforderlichen Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 ergeben sich Änderungen bei den Anforderungen an die Dosisdokumentation und die Archivierung von Bild- und Untersuchungsdaten. In der Empfehlung werden einheitliche Mindeststandards empfohlen, so dass zukünftig alle vom Gerät im DICOM-Standard bereitgestellten Daten, die zur Erfassung und Bewertung von Patientenexpositionen benötigt werden, dokumentiert werden. Zur Nachvollziehbarkeit des Befundes, Vermeidung unnötiger Untersuchungen und zur Verlaufsbeurteilung einer Erkrankung sollen mindestens alle befundrelevanten Bild- und Untersuchungsdaten archiviert werden. Für die einzelnen Anwendungsbereiche werden detaillierte Empfehlungen zur Archivierung gegeben.

Die SSK empfiehlt u. a. für die Untersuchung mit Röntgenstrahlung und für Untersuchungen mit offenen radioaktiven Stoffen eine Dokumentationspflicht für Dosisaufzeichnungen von mindestens 30 Jahren einzuführen, um die Möglichkeit einer patientenbezogenen Dosishistorie zu schaffen.