Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 283. Sitzung der SSK am 15./16. September 2016
Abstract
Seit der Neubewertung der Schachtanlage Asse II im Jahr 2008 befasst sich die Strahlenschutzkommission (SSK) mit strahlenschutzfachlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Stilllegung der Schachtanlage zu beantworten sind. Als Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist es eine der satzungsgemäßen Aufgaben der Kommission, dazu beizutragen, dass auch bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II die Grundsätze des Strahlenschutzes beachtet werden können und auch beachtet werden, damit die Schutzziele erreicht werden können.
Die historische Aufarbeitung der Einlagerung radioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II führte in der öffentlichen Diskussion wiederholt zu Vorwürfen, dass Wissenschaftler ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen wären und sie nicht rechtzeitig auf Entwicklungen aufmerksam gemacht hätten, die im Rückblick als fehlerhaft anzusehen sind. Die SSK sieht es umso mehr als ihre Pflicht an, darauf hinzuwirken, dass die Grundsätze des Strahlenschutzes Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Strahlenexposition auch bei den bestehenden schwierigen Bedingungen in der Schachtanlage Asse II berücksichtigt werden. Das Ziel des Schutzes des Menschen und der Umwelt vor den Einwirkungen ionisierender Strahlen ist nach Ansicht der SSK in einem derart komplexen Vorhaben wie der Stilllegung der Schachtanlage Asse II nur auf der Basis eines offenen und fachbezogenen Austausches aller Aspekte umsetzbar.