Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018
Bekanntmachung im BAnz AT 14. November .2019 B5
Abstract
Generell basiert das Strahlenschutzsystem auf den drei Grundsätzen Rechtfertigung, Optimierung und Anwendung von Dosisgrenzwerten. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Bundesumweltministerium am 19. März 2014 die SSK, sich mit den fachlichen Grundlagen für die Begründung der Grenz- und Richtwerte für beruflich strahlenexponierte Personen zu befassen.
Als Ergebnis eines ausschussübergreifenden Abstimmungsprozesses hat die Strahlenschutz-kommission empfohlen, (i) weitergehende Anstrengungen zur Vereinheitlichung der Konzepte zur Ableitung von Grenzwerten sowie zur Festlegung von Verfahren zur Abschätzung und Bewertung von gesundheitlichen Risiken an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zu unternehmen, (ii) das Konzept der Begrenzung der Berufslebensdosis in Deutschland zu erhalten und die Diskussion über die Höhe des Werts der Berufslebensdosis weiterzuführen, (iii) eine internationale Diskussion des Grenzwertes von 100 mSv für einen Zeitraum von fünf Jahren anzustoßen, (iv) Anstrengungen zu unternehmen, um die bestehenden Unsicherheiten bei der Quantifizierung der Risiken ionisierender Strahlung weiter zu verringern und (v) in Übereinstimmung mit der früheren Empfehlung der Risikokommission zur „Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland (2003) die „Transparenz der Abschätzungs- und Entscheidungsverfahren durch effektive Formen der Dokumentation und Risikokommunikation zu ergänzen“.
Hinweis: Ein Review-Artikel zu dieser Empfehlung mit dem Titel "Dose limits for occupational exposure to ionising radiation and genotoxic carcinogens: a German perspective" ist in der Zeitschrift Radiation and Environmental Biophysics erschienen (https://doi.org/10.1007/s00411-019-00817-x).