Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 297. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. Dezember 2018
Bekanntmachung im BAnz AT 18.06.2019 B3

Abstract

Der mit Abstand größte Teil der zivilisatorischen Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung wird durch Untersuchungen mittels Röntgenstrahlung verursacht. Eine Reduktion der Strahlenexposition des Patienten, insbesondere außerhalb der zu untersuchenden Körperbereiche, kann unter anderem durch den sachgerechten Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln erreicht werden. Allerdings kann ein übermäßiger Einsatz wenig effizienter Schutzmittel oder die falsche Anwendung von Schutzmitteln die Akzeptanz sowohl bei dem an der Anwendung beteiligten medizinischen Personal als auch bei den Patienten verringern und somit einem optimalen Strahlenschutz entgegenwirken.

Das Bundesumweltministerium hat daher am 16. Dezember 2011 um eine Empfehlung der SSK zu der Frage gebeten, welche Patienten-Strahlenschutzmittel für die verschiedenen in der Röntgendiagnostik angewendeten Verfahren eingesetzt werden sollten. Dabei sollte der Maßstab für den sinnvollen Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln sein, ob es unter Berücksichtigung des Standes der Technik mit angemessenem Aufwand möglich ist, die Strahlenexposition zu reduzieren.

In der Empfehlung wird die Anwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei verschiedenen Untersuchungstechniken (Projektionsradiographie und Computertomographie) und die damit erzielbare mögliche Dosisreduktion dargestellt und begründet. Zudem werden fachliche Grundlagen, beispielsweise Hinweise zur Einstelltechnik, Patientenlagerung und die richtige Anwendung der bezeichneten Patienten-Strahlenschutzmittel in den jeweiligen Untersuchungssituationen, vermittelt und Bezug zu den gesetzlichen Regelungen genommen.

Zur Dosisreduktion bei der Anwendung von Röntgenstrahlung im Rahmen der bildgestützten Strahlentherapie ist die Empfehlung der SSK „Strahlenhygienische Anforderungen an IGRT (image guided radiotherapy/bildgeführte Strahlentherapie)“ aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.