Exposition durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./ 29. März 2022

Abstract

Das System der Regelungen zum Schutz vor Radon für Einzelpersonen der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen beruht auf Referenzwerten der Radon-Aktivitätskon­zentration in der (Innenraum-)Luft. Dagegen beruht das System der Regelungen zum Schutz vor Radon für Einzelpersonen der Bevölkerung durch radioaktive Altlasten − insbesondere bei bergbaulichen Altlasten – auf Dosisberechnungen. Dabei wird gegenwärtig der Radonanteil einbezogen. Hier wird also die effektive Dosis aufgrund der Exposition durch Radon berechnet, während dies ansonsten beim Schutz der Bevölkerung vor Radon nicht geschieht. Somit gibt es derzeit zwei unter­schiedliche Herangehensweisen für die Regelung von Expositionen durch Radon.

Zudem hat die ICRP in den vergangenen Jahren eine Reihe von Empfehlungen zur Radon-Dosiskonversion herausgegeben, die auf eine Änderung der bisher verwendeten Dosis­koeffi­zienten hinauslaufen. Die SSK hat 2018 empfohlen, vorerst diese Radon-Dosiskoeffizienten in Deutschland nicht zu verändern, da sie derzeit mit signifikanten Unsicherheiten behaftet sind und in diesem Zusammenhang die internationalen Diskussionen noch nicht beendet sind.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das BMU am 31. Januar 2020 die SSK, ein Konzept zum Schutz vor der Exposition durch Radon im Zusammenhang mit radio­aktiven Altlasten zu erarbeiten. Die Erarbeitung einer entsprechenden Empfehlung wurde durch den Ausschuss „Radioökologie“ vorgenommen.

Mit dem vorliegenden Text empfiehlt die SSK, auch für den Schutz der Bevölkerung vor Radon aus radioaktiven Altlasten die Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft heranzuziehen.