Strahlenschutzdosimetrie in hochenergetischen Photonenfeldern

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022

Abstract

Zur Gewährleistung des Strahlenschutzes ist die zuverlässige Durchführung von Strahlen­schutz­messungen in von Beschleunigeranlagen erzeugten hochenergetischen Strahlungsfeldern (Streustrahlungsfelder bzw. Strahlungsfelder hinter Abschirmungen) von wesentlicher Bedeu­tung.

Orts- und Personendosimeter für Photonenstrahlung unterliegen im Energiebereich bis 7 MeV dem gesetzlichen Messwesen. Nicht selten werden in der Praxis jedoch auch Messgeräte benutzt, deren Bauartprüfung z. B. nur bis zu 1,3 MeV durchgeführt wurde. Überdies ist zu berücksichtigen, dass die relevanten Strahlungsfelder häufig gepulst sind. Bei Sachver­stän­digen, Betreibern und Behörden besteht daher erhebliche Unsicherheit bezüglich der Ver­wend­barkeit der Messgeräte und der mit diesen Geräten bestimmten Messwerte.

Da die überwiegende Mehrheit der betreffenden Anlagen medizinisch genutzte Linear­beschleu­niger im Energiebereich bis 25 MeV sind, führte eine Arbeitsgruppe der SSK Messungen an medizi­ni­schen Beschleunigeranlagen an verschiedenen Standorten durch.

Auf der Basis dieser orientierenden Messungen gibt die SSK Empfehlungen, welche Kriterien für die Eignung von Gerätetypen bzw. Messprinzipien für Messungen in gepulsten hochenergetischen Strahlungsfeldern herangezogen werden können. Außerdem gibt sie Hinweise, mit welchen Unsicherheiten Messungen in hochenergetischen Feldern verbunden sind, welche technischen Entwicklungen sinnvoll wären, um realistische Prüfungen von Messgeräten vornehmen zu können und in welcher Hinsicht die bestehenden gesetzlichen Grundlagen überprüft werden sollten.