Heft 61: Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden

Abstract

Eine Arbeitsgruppe des Ausschusses „Notfallschutz“ der Strahlenschutzkommission hat die Aufgabe übernommen, die zuletzt im Jahr 1999 revidierten „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ erneut zu überarbeiten. Die Überarbeitung der Rahmenempfehlungen ist erforderlich geworden zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen. Dazu gehören neben formalen Anpassungen an die novellierte Strahlenschutzverordnung von 2001 insbesondere neue nationale Regelungen in Bezug auf Iodtabletten. Hierzu hatte die SSK im Jahr 2004 die Iodmerkblätter überarbeitet. Es wurden neue Iodtabletten beschafft und neue Verteilkonzepte erarbeitet, welche auch Gebiete außerhalb der bisherigen Planungszonen betreffen. Darüber hinaus hat die SSK die Konzepte für medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen weiterentwickelt, speziell auch für die medizinischen Maßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen. Weiterhin werden in die Rahmenempfehlungen Erkenntnisse aus der Planungspraxis im In- und Ausland aufgenommen. Hierzu gehören u.a. die Berücksichtigung schnell ablaufender Ereignisse bei der Maßnahmenplanung sowie die Weiterentwicklungen der – auch länderübergreifenden – Konzepte zur Erarbeitung und Kommunikation der radiologischen Lage. Angesichts der Bedeutung einer rechtzeitigen, umfassenden und abgestimmten Information der Bevölkerung und der Medien für die Akzeptanz und damit die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wird der Planungsauftrag zur Erarbeitung eines abgestimmten Informationskonzeptes präzisiert.

Nachdem die Überarbeitung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ mit den Beschlüssen der maßgebenden Gremien abgeschlossen war, sollten wie bei den jeweiligen Vorgänger-Empfehlungen die „Rahmenempfehlungen“ und die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ gemeinsam veröffentlicht werden, da die „Rahmenempfehlungen“ auf den „Radiologischen Grundlagen“ aufbauen.

Hierzu war die Fassung der „Radiologischen Grundlagen“ aus dem Jahr 1999 einer redaktionellen Bearbeitung zu unterziehen. Dabei wurden die zwischenzeitlich erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (z.B. Änderung des Alters von Kindern und Jugendlichen von 12 auf 18 Jahre bei den Dosisrichtwerten für die Einnahme von Iodtabletten sowie im Anhang die neuen Iodmerkblätter gemäß SSK-Empfehlung aus dem Jahr 2004) berücksichtigt sowie Hinweise auf aktualisierte Fassungen des Schrifttums gegeben. Zusätzlich wurden in Kapitel 6 „Strahlenschutz der Einsatzkräfte“ eine neue Vorschrift (§ 59) der Strahlenschutzverordnung sowie die neuen Einsatzgrundsätze für Feuerwehr und Polizei eingearbeitet.

Wegen der oben dargestellten Bedeutung der Information der Öffentlichkeit bei einem kerntechnischen Unfall hat es die Arbeitsgruppe für sinnvoll erachtet, praktische Anregungen und Hinweise zusammenzustellen, die bei der Erstellung des geforderten Informationskonzeptes hilfreich sein können. So entstand der „Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen“, der in dem vorliegenden Heft 61 enthalten ist. Aus der Gesamtheit der in dieser SSK-Empfehlung zusammengefassten Vorschläge können die für die Information der Öffentlichkeit zuständigen Behörden die für sie relevanten Maßnahmen auswählen. Die zuständigen Behörden sollen entsprechend den regionalen Gegebenheiten nach ihren Möglichkeiten planen und in einem stetigen Prozess der Verbesserung und der vertieften Zusammenarbeit mit anderen Institutionen möglichst viele der Empfehlungen des Leitfadens umsetzen.

Die Rahmenempfehlungen wurden in der 217. Sitzung der SSK am 20./21. September 2007 zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wurden weiterhin vom Arbeitskreis V (Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) der Innenministerkonferenz am 18./19.10.2007 und im Umlaufverfahren vom Länderausschuss für Atomkernenergie am 29.02.2008 zur Kenntnis genommen .

Die Empfehlung „Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen“ wurde von der SSK in der 220. Sitzung am 05./06. Dezember 2007 verabschiedet.

Die redaktionelle Überarbeitung der Empfehlung „Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ hat die SSK in ihrer 223. Sitzung am 13. Mai 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen.