Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ssk.de veröffentlichten Website der SSK.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors werden durch die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 definiert, die als verbindlicher Standard gilt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0. wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die im Zeitraum von 31.10. - 07.11.2025 durchgeführt wurde. Die Bewertung wurde durch die Digitas GmbH nach Kriterien der BITV 2.0 sowie EN 301 549 und WCAG 2.2 durchgeführt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.
Eine Auflistung der nicht-barrierefreien-Inhalte finden Sie in der Textversion der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt und wird laufend aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info-ssk@bfs.de an.
Diese E-Mail-Adresse ist auch unter dem Menüpunkt Barriere melden erreichbar.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Strahlenschutzkommission
Geschäftsstelle der SSK beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
info-ssk@bfs.de
Telefon: 030 18333 3730
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
ABSPANN
Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgeber
Strahlenschutzkommission
Produktion
yomma GmbH
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