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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Die Strahlenschutzkommission stellt sich vor

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUKN berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Expertinnen und Experten, die besondere Erfahrungen auf einem der folgenden Fachgebiete besitzen:

Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlung.

Die Strahlenschutzkommission hat den Auftrag, das BMUKN in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Zum Beispiel zur Entwicklung der Strahlenexposition der Bevölkerung und beruflich strahlenexponierter Personen oder zu Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Viele weitere Themen werden in den sieben Ausschüssen und zahlreichen Arbeitsgruppen der SSK bearbeitet. Themenübersichten finden sich auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Ausschüsse“.

Der SSK-Krisenstab ist eine Notfallorganisation der Strahlenschutzkommission. Der SSK-Krisenstab vertritt im Fall eines kerntechnischen oder radiologischen Ereignisses und bei entsprechenden Übungen die Strahlenschutzkommission.

Sofern Beschlüsse über Methoden in der vertragsärztlichen oder stationären Versorgung verhandelt werden, bei denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen angewandt werden, besitzt die SSK ein Stellungnahmerecht zu Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUKN gerichtet und in der Regel im Bundesanzeiger und auf dieser Website veröffentlicht. Sie finden diese Beratungsergebnisse unter dem Menüpunkt „Publikationen“.

Wenn Sie Fragen zum Strahlenschutz haben, können Sie sich direkt an das BMUKN oder an das Bundesamt für Strahlenschutz wenden.

Der SSK ist es gemäß ihrer Satzung nicht erlaubt, Dritten ohne Zustimmung des BMUKN Auskünfte allgemeiner Art zu erteilen. Gerne beantwortet die SSK aber Ihre Fragen zu den Beratungsergebnissen der SSK.

 

ABSPANN

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Herausgeberin
Strahlenschutzkommission
Geschäftsstelle der SSK beim BfS

Produktion
yomma GmbH

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