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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Strahlenrisiko

Strahlenrisiko durch ehemalige DDR-Grenzkontrollen mittels Cs-137-Strahlung

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 129. Sitzung der SSK am 16./17. Februar 1995

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 20 KB]

Abstract

An sechs ehemaligen Grenzübergängen der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1978 und 1989 Fahrzeuge mittels Cs-137-Gammaquellen durchleuchtet. Der Ausschuss „Strahlenrisiko“ hat zur Vorbereitung einer Stellungnahme der SSK das mit den Durchleuchtungen und den dabei auftretenen Strahlenexpositionen verbundene Risiko bewertet. Selbst unter der Annahme, dass es bei einzelnen Personen zum häufigeren Anhalten im Strahlenfeld kam und eine bis dreiminütige Durchleuchtung die jährliche Strahlenexposition auf ein bis wenige mSv/a ansteigen ließ, ergibt sich keine gesundheitlich bedenkliche Dosis. Die SSK stellte jedoch fest, dass das Vorgehen der Behörden der ehemaligen DDR in keiner Weise gerechtfertigt war und den Strahlenschutz-Grundsätzen widerspricht.

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