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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Medizinische Strahlenexposition

Ambulante, fraktionierte Radioiod-Therapie

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 136. Sitzung der SSK am 22./23. Februar 1996
Veröffentlicht im BAnz Nr. 132 vom 18. Juli 1996

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 20 KB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 19 KB]

Abstract

Die SSK und der Ausschuss „Medizin und Strahlenschutz“ diskutierten die Praxis, bei der Radioiod-Therapie gutartiger Schilddrüsenerkrankungen durch Fraktionierung der Gesamtaktivität in angeblich „ungefährliche diagnostische Einzeldosen“ eine stationäre Aufnahme der Patienten zu vermeiden.

Da diese Behandlungsweise die Gabe einer höheren Gesamtaktivität erforderlich macht, wird die Strahlenexposition des Restkörpers und die Abgabemenge an die Umwelt gegenüber einer stationären Therapie unnötigerweise erhöht. Die Strahlenschutzkommission lehnt deshalb eine derartige ambulante, fraktionierte Radioiod-Therapie unter dem Aspekt des Strahlenschutzes des Patienten und der allgemeinen Bevölkerung ab und empfiehlt, dass die Behandlung generell nur stationär mit einem mindestens 2-tägigen Aufenthalt im Kontrollbereich einer nuklearmedizinischen Therapiestation mit Abklinganlage durchgeführt werden darf.

Weiterführende Informationen

Band 40: Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission 1996

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