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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Medizinische Strahlenexposition

Grundsätze für die Antragstellung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung (Grundsätze nach § 41 StrlSchV)

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 137. Sitzung der SSK am 25./26. April 1996

Abstract

Die SSK hat unter Beteiligung der Vertreter von Forschungseinrichtungen, Genehmigungsbehörden der Länder und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Stellungnahme zu der bei der Durchführung des §41 StrlSchV „Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung“ zu beachtenden Aspekte erarbeitet.

Die Stellungnahme befaßt sich insbesondere

  • mit der Feststellung der Geltungsbereiche für Anwendungen nach § 41 und § 42 StrlSchV,
  • dem Inhalt der Antragstellung auf Erteilung einer Genehmigung,
  • den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung,
  • der Auswahl möglicher Probanden
  • und dem auszuarbeitenden Inhalt des Abschlussberichtes.

Weiterführende Informationen

Heft 15: Grundsätze für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung

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