Veröffentlicht am: Stellungnahme
- Berufliche Strahlenexposition
- Strahlenrisiko
Begrenzung der Strahlenexposition von Polizeieinsatzkräften bis zum 18. Lebensjahr und von Polizeibeamtinnen
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 140. Sitzung der SSK am 19./20.09.1996
Abstract
In dieser Stellungnahme beschäftigte sich die SSK mit der Anfrage aus dem Niedersächsischen Innenministerium, ob bei einem Einsatz von Polizeikräften bei Transportsicherungen, der mit einer Strahlenexposition verbunden sein könnte, für Frauen und Männer sowie für Personen zwischen 16 und 18 Jahren unterschiedliche Strahlenschutzmaßstäbe erforderlich sind.
Die SSK stellte fest, dass die neuen Euratom-Grundnormen die zusätzliche Strahlenexposition für Einzelpersonen der Bevölkerung sowie für ungeborene Kinder auf 1 mSv pro Jahr begrenzt. Soweit Einsatzplanungen der Polizei sich an diesen Grenzwerten orientieren ist aus Sicht des Strahlenschutzes kein darüber hinausgehender Schutz von Frauen und Personen zwischen 16 und 18 Jahren notwendig.
Diese Stellungnahme ist in Band 40 der Reihe "Veröffentlichungen der SSK" enthalten.
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