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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Optische Strahlung

UV-Bestrahlungen aus kosmetischen Gründen sind ärztlich nicht vertretbar

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 153. Sitzung der SSK am 13.-15. Mai 1998
Veröffentlicht im BAnz Nr. 139 vom 30. Juli 1998

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 20 KB]

Abstract

In einer Empfehlung, verabschiedet in der 153. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./15. Mai, befasst sich die Kommission mit der Wunschleistung "UV-Bestrahlung zu kosmetischen Zwecken" aus dem Katalog der "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGEL) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der ärztlichen Berufsverbände. Diese Wunschleistung wird von Patienten häufig nachgefragt.

Die Strahlenschutzkommission weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Wunschleistung weder ärztlich empfehlenswert noch ärztlich vertretbar ist, da hierdurch das Risiko für Hautkrebs steigt. Dieser Sachverhalt wurde in einer SSK-Empfehlung bereits 1993 dargelegt und entspricht internationalen Empfehlungen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Neubewertung kosmetischer UV-Bestrahlungen erfordern, liegen nicht vor.

Aus diesen Grund empfiehlt die Strahlenschutzkommission dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesärztekammer nachdrücklich auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass die entsprechende Leistung aus dem Katalog gestrichen wird.

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