Veröffentlicht am: Empfehlung
- Berufliche Strahlenexposition
Ermittlung der durch kosmische Strahlung verursachten Strahlenexposition des fliegenden Personals - Vorschlag zur Umsetzung des § 103 StrlSchV
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 182. Sitzung der SSK am 04.-06. Dezember 2002
Veröffentlicht im BAnz Nr. 108a vom 13. Juni 2003
Abstract
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hatte 1990 empfohlen, beim fliegenden Personal die in großen Höhen auftretende Exposition durch die kosmische Strahlungskomponente als Teil der beruflichen Strahlenexposition zu berücksichtigen. Den Empfehlungen der ICRP folgend, hat die Europäische Union entsprechende Regelungen in die EU-Grundnormen aufgenommen, die mit § 103 StrlSchV auch in deutsches Recht übernommen wurden. Die SSK hatte deshalb bereits 1994 und 1996 Stellungnahmen zur Ermittlung der durch kosmische Strahlung verursachten Strahlenexposition des fliegenden Personals abgegeben.
Die Empfehlung enthält Kriterien, die den Flugunternehmen eine einfache Prüfung ermöglicht, ob die Dosisschwelle von 1 mSv im Kalenderjahr für Beschäftigte erreicht werden kann. Bei Erfüllung eines dieser Kriterien ist der Nachweis für die Einhaltung des Schwellenwertes erbracht und damit keine individuelle Dosisermittlung erforderlich. Eine Neubewertung der Situation ist immer dann erforderlich, wenn sich die Ausgangsbasis, z. B. durch den Einsatz anderer Fluggeräte oder anderer Personaleinsatzzeiten, ändert, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Die Dosiserfassung im kosmischen Strahlungsfeld kann entweder durch Messung der Ortsdosisleistung und Integration über die Flugzeit oder durch eine rechnerische Ermittlung anhand von mathematischen Modellen aus den jeweiligen Flugdaten erfolgen.
In der Wissenschaftlichen Begründung werden die physikalischen und dosimetrischen Grundlagen des Strahlungsfeldes im Flugzeug behandelt, die verschiedenen Messverfahren beschrieben, Messergebnisse von Forschungsprojekten vorgestellt und die mathematische Modellierung der Strahlenexposition sowie darauf basierende Berechnungsmethoden erläutert. Es werden Anforderungen an die Rechenprogramme und die Qualitätssicherung gestellt, die wichtigsten derzeit verfügbaren Rechenprogramme aufgeführt, die Kriterien für den Beginn der Überwachungspflicht erläutert sowie Empfehlungen zur Umsetzung des § 103 StrlSchV und zum Strahlenschutz von beruflich durch kosmische Strahlung exponierten Personen gegeben.
Am 31. Dezember 2018 trat die Neufassung der StrlSchV in Kraft. Damit wurde § 103 StrlSchV (2001) durch § 50 StrlSchG und § 67 StrlSchV (2018) ersetzt.