Veröffentlicht am: Stellungnahme
Gemeinsame Stellungnahme der RSK und der SSK betreffend BMU-Fragen zur Fortschreibung der Endlager-Sicherheitskriterien
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 182. Sitzung der SSK am 04.-06. Dezember 2002
Abstract
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die RSK und die SSK um Beratung zu konkreten Fragestellungen zu den von der GRS erarbeiteten Vorschlägen zur Weiterentwicklung und Harmonisierung der deutschen Sicherheitskriterien von 1983 (Bundesministerium des Inneren (BMI), "Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk", GMBl. 1983, S.220) gebeten.
Die beiden Kommissionen geben in einer gemeinsamen Stellungnahme Hinweise für endgültigen Formulierung der Sicherheitskriterien. Sie schlagen vor, im Hinblick auf die radiologische Nachweisführung für die Nachbetriebsphase, eine eigene Leitlinie zu erstellen, da sich die bestehende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 StrlSchV(alt) auf Auslegung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen bezieht, nicht jedoch auf die Nachbetriebsphase eines Endlagers. Die Kommissionen empfehlen zudem, die Vorgehensweise beim Sicherheitsnachweis zu künftigen menschlichen Aktivitäten mit unbeabsichtigten Auswirkungen und insbesondere bei der Entwicklung von Referenzszenarien in einer Richtlinie festzulegen.
Die Kommissionen weisen darauf hin, dass zum Nachweis der Langzeitsicherheit ein konsistentes Begriffssystem mit eindeutigen Definitionen der Begriffe erforderlich ist.
Am 31. Dezember 2018 trat die Neufassung der StrlSchV in Kraft. Damit wurde § 45 StrlSchV (2001) durch § 70 StrlSchV (2018) ersetzt.
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Weiterführende Informationen
Band 50: Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission 2002