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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Medizinische Strahlenexposition

Anwendung der rechtfertigenden Indikation nach § 80 StrlSchV bei der Durchführung der Skelett-Szintigraphie mit "Zielauftrag"

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 178. Sitzung der SSK am 11./12. April 2002

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 63 KB]

Abstract

Aus Anlass eines Rechtsstreits von Ärzten mit der Kassenärztlichen Vereinigung über den Abrechnungsmodus bei der Skelettszintigraphie hat sich die SSK mit dieser Fragestellung befasst und stellt hierzu fest, dass eine Szintigraphie an lediglich einem Skelettteil unter Strahlenschutzaspekten als inadäquat zu betrachten ist. Bei der Beschränkung auf Teilkörperaufnahmen bei ohnehin bestehender verfahrensbedingter Ganzkörperexposition würden zur Klärung offenbleibender Fragestellungen unter Umständen Wiederholungsuntersuchungen erforderlich werden, die dann mit einer erneuten Strahlenexposition verbunden wären. Dies stünde in Widerspruch zur Forderung der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, dass mittels einer nuklearmedizinischen Untersuchung ein "Höchstmaß an diagnostischer Treffsicherheit bei minimaler Strahlenexposition" zu erzielen ist.

Am 31. Dezember 2018 trat die Neufassung der StrlSchV in Kraft. Damit wurde § 80 StrlSchV (2001) durch § 119 StrlSchV (2018) ersetzt.

Weiterführende Informationen

Band 50: Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission 2002

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