Veröffentlicht am: Stellungnahme
- Optische Strahlung
Schutz vor solarer UV-Strahlung an Arbeitsplätzen im FreienStellungnahme der Strahlenschutzkommission zum Entwurf der Unfallverhütungsvorschrift„Optische Strahlung“ (BGV B9)
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 182. Sitzung der SSK am 04.-06. Dezember 2002
Abstract
Die Einwirkung optischer Strahlung – zu der auch die UV-Strahlung gerechnet werden muss – auf Beschäftigte an Arbeitsplätzen kann ein gesundheitliches Risiko darstellen. Daher wird der Entwurf (April 2002) der Unfallverhütungsvorschrift BGV B9 „Optische Strahlung“ des Fachausschusses Elektrotechnik des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften grundsätzlich begrüßt. Es wird jedoch bedauert, dass für Arbeiten im Freien die Anforderungen gegenüber dem früheren Entwurf der BGV B9 stark aufgeweicht wurden.
Expositionen gegenüber Sonnenstrahlung können neben akuten Wirkungen auch Langzeitwirkungen hervorrufen, die auf Grund ihrer Häufigkeit und der Schwere der Erkrankungen von großer Bedeutung sind. Geeignete Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit verstärkt der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, werden deshalb für erforderlich gehalten, und es wird gefordert, dass die Verpflichtung zur Anwendung von Schutzmaßnahmen bei Vorliegen hoher Expositionen wieder in die Unfallverhütungsvorschrift BGV B9 aufgenommen wird.
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Weiterführende Informationen
Band 50: Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission 2002