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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Elektromagnetische Felder

Europäische Produktnormung zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 188. Sitzung der SSK am 02./03. Dezember 2003

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 86 KB]

Abstract

Die Strahlenschutzkommission stellt mit Sorge fest, dass bei der Erstellung von Produktnormen gemäß den EU-Mandaten zur normativen Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz-300 GHz) [1999/519/EG] das gesetzte Schutzziel nicht erreicht wird.

Das Problem besteht darin, dass die Immissionsgrenzwerte der Ratsempfehlung, die die Summe aller vorhandenen Immissionen begrenzen, zur Emissionsbegrenzung von jeweils einzelnen Produkten herangezogen werden, ohne auf bestehende Felder der Umwelt oder auf andere, im bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwartende technische Feldquellen Rücksicht zu nehmen.

Dies steht nicht nur im Widerspruch zur EU-Ratsempfehlung, sondern auch im Gegensatz zu der in Deutschland geltenden Regelung, wonach z.B. in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) bei der Beurteilung der Emissionen einzelner Anlagen auch alle sonstigen relevanten Immissionen zu berücksichtigen sind.

Angesichts der bestehenden Unterschiede in der Interpretation des EU-Mandats M 305/2001 weist die SSK auf die dringende Notwendigkeit hin, durch die EU-Kommission eine Klarstellung des im Mandat enthaltenen Auftrags zu erwirken.

Diese Stellungnahme ist in Band 52 der Reihe "Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission" enthalten.

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