Veröffentlicht am: Empfehlung
Strahlenexposition durch Radon-222 im Trinkwasser
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 188. Sitzung der SSK am 02./03. Dezember 2003
Abstract
In Übereinstimmung mit der EU-Trinkwasserrichtlinie [98/83/EG des Rates vom 3.11.1998] wird in der Trinkwasserverordnung 2001 der Radionuklidgehalt im Trinkwasser, das durch öffentliche bzw. gewerbliche Versorger bereitgestellt wird, auf eine Strahlenexposition der Bevölkerung infolge der Nutzung dieses Wassers von 0,1 mSv/Jahr (effektive Dosis) beschränkt. Nicht berücksichtigt sind in diesem Richtwert die Radionuklide Tritium, Kalium-40 sowie Radon-222 und seine Zerfallsprodukte. Für Tritium ist die Aktivitätskonzentration auf 100 Bq/l begrenzt. Nach der Empfehlung 2001/928/EURATOM wird für Radon-222 ein Referenzwert im Bereich von 100 bis 1000 Bq/l angegeben.
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, für Deutschland bezüglich der Rn-222-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser aus der öffentlichen und gewerblichen Versorgung einen Referenzwert von 100 Bq/l festzulegen, bei dessen Überschreitung die Durchführung von Gegenmaßnahmen zu prüfen ist; diese müssen generell dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Grundlage für diese Empfehlung war die Auswertung der vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführten Messungen zur Rn-222-Konzentration im Trinkwasser und die Abschätzung der Strahlenexpositionen der Bevölkerung, die infolge Ingestion von Trinkwasser sowie Inhalation der kurzlebigen Tochternuklide von Rn-222, die bei verschiedenen Nutzungen des Wassers in die Luft freigesetzt werden, resultieren kann. Angesichts der für Rn-222 im Trinkwasser abgeschätzten effektiven Dosis von ca. 0,4 mSv/a ist nach Ansicht der SSK die Festlegung eines Referenzwertes oberhalb 100 Bq/l nicht gerechtfertigt.
Eine Nutzung des Trinkwassers für die Herstellung von Säuglingsnahrung bewirkt keine nennenswert erhöhte Strahlenexposition der Säuglinge infolge Ingestion von Rn-222, weil das im Trinkwasser enthaltene Radon bei der Herstellung von Säuglingsnahrung durch das Kochen praktisch vollständig in die Luft entweicht.
Diese Empfehlung ist in Heft 43 der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission" veröffentlicht..