Veröffentlicht am: Stellungnahme
- Strahlenrisiko
Auswertung der vorliegenden Gesundheitsstudien zum Radon
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 192. Sitzung der SSK am 24./25. Juni 2004
Veröffentlicht im BAnz Nr. 141 vom 30. Juli 2004
Abstract
Die Strahlenschutzkommission hatte zuletzt im Jahr 2000 zu den bis dahin veröffentlichten epidemiologischen Studien zum Lungenkrebsrisiko durch Radon und seine Zerfallsprodukte in Innenräumen Stellung genommen.
Inzwischen wurden die Ergebnisse weiterer epidemiologischer Studien in Schweden, in der Tschechischen Republik, in Österreich, in China und in Spanien publiziert. Des Weiteren wurde der Abschlussbericht für das Forschungsvorhaben „Bewertung des Lungenkrebsrisikos durch Radon in Wohnungen in Deutschland mit Hilfe statistisch-epidemiologischer Modelle“ vorgelegt. Dieser Bericht beinhaltet eine gemeinsame Auswertung der beiden großen Fall-Kontroll-Studien in Deutschland West und Ost.
Die Strahlenschutzkommission hat die neueren Gesundheitsstudien zum Radon ausgewertet und festgestellt, dass ein statistisch signifikantes zusätzliches Lungenkrebsrisiko bei Radonkonzentrationen von 150 Bq/m³ nachweisbar ist. Die deutschen Radonstudien zeigen eine signifikante Erhöhung des Lungenkrebsrisikos ab der Kategorie größer 140 Bq/m³.
Die Kommission geht davon aus, dass das zusätzliche relative Lungenkrebsrisiko durch Radon unter Annahme einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellenwert („LNT-Hypothese“) nach den bisher vorliegenden epidemiologischen Studien bei etwa 10 % pro 100 Bq/m³ Radonkonzentration liegt.
Ferner weist die SSK darauf hin, dass in Deutschland der Anteil der Bevölkerung mit häuslichen Radonexpositionen über 250 Bq/m³ weniger als 1 % (800.000 Personen) beträgt. Für die betroffene Bevölkerungsgruppe muss mit einer relativen Erhöhung des Lungenkrebsrisikos von mehr als 20 % gerechnet werden. Allerdings ist, wie oben erwähnt, bereits bei Radonkonzentrationen von 150 Bq/m³ eine signifikante Erhöhung der Lungenkrebs-Mortalität festgestellt worden.
Diese Empfehlung ist in Band 58 der Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission enthalten.