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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Medizinische Strahlenexposition

Ermittlung der Vorbelastung durch Radionuklid-Ausscheidungen von Patienten der Nuklearmedizin

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 197. Sitzung der SSK am 16./17. Dezember 2004
Veröffentlicht im BAnz Nr. 68 vom 12. April 2005

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 219 KB]

Abstract

Die Abgabe von Iod-131 an das öffentliche Kanalwassernetz, vorwiegend durch die Ausscheidungen von Personen nach ihrer Entlassung aus stationärer Therapie stellt, insbesondere in Ballungsgebieten eine wesentliche Quelle der im Abwasser gemessenen Aktivitätskonzentrationen dar.

Schon 1996 hat die SSK eine Empfehlung zu den Strahlenschutzgrundsätzen für die Radioiod-Therapie und zur Erfassung der über Ausscheidungen in die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe nach ihrer Anwendung in der Nuklearmedizin ausgesprochen.

Zur Ermittlung der Vorbelastung gemäß § 47 Abs. 5 StrlSchV ist auch diejenige Radioaktivität realistisch abzuschätzen und in Ansatz zu bringen, die durch Ausscheidungen von mit radioaktiven Stoffen behandelten oder untersuchten Patienten über das öffentliche Abwasserkanalnetz und die Kläranlagen in den Vorfluter gelangt. Dazu ist von der Anzahl der im Einzugsbereich des Vorfluters lebenden Menschen, der Anzahl der Radioiod-Therapien pro Kopf der Bevölkerung und den mittleren Entlassungsaktivitäten der Patienten auszugehen.

Die SSK hat geprüft, inwieweit die laut diesen beiden o.g. Empfehlungen bei der Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung nach § 46 StrlSchV und bei der Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe gemäß § 47 StrlSchV als Vorbelastung zu berücksichtigende Ausscheidung von Iod-131 (Radioiod) durch Patienten nach ihrer Entlassung aus der Therapie mit den Entlassungsaktivitäten vereinbar ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse eines durch das BMU vergebenen Forschungsvorhabens „Ermittlung der Vorbelastung durch Radionuklid-Ausscheidungen von Patienten der Nuklearmedizin“ bekräftigt die SSK ihre früheren Empfehlungen und empfiehlt, einen Wert von 40 kBq Iod-131 pro Jahr und Einwohner in das Abwasser entlassene Aktivität zur Ermittlung der Vorbelastung nach § 47 Abs. 5 StrlSchV gemäß AVV heranzuziehen. Dieser Wert ist mit den Entlassungsaktivitäten, die durch die SSK 1996 empfohlen wurden, vereinbar.

Diese Empfehlung ist in Band 58 der Reihe "Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission" enthalten.

Am 31. Dezember 2018 trat die Neufassung der StrlSchV in Kraft. Damit wurden §§ 46 und 47 StrlSchV (2001) durch §§ 100 und 99 StrlSchV (2018) ersetzt.

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