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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

Vergleich deutscher Freigabekriterien mit denen anderer Länder am Beispiel ausgewählter Radionuklide

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 197. Sitzung der SSK am 16./17. Dezember 2004

Abstract

Mit der Neufassung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden Regelungen für die Entlassung von radioaktiven Stoffen, beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen (Freigabe) aufgenommen. Diese Regelungen umfassen auch nuklid- und freigabepfadspezifische Werte, bei deren Unterschreitung eine Freigabe möglich ist. Diese Freigabewerte wurden seit der ersten Hälfte der 1990er Jahre entwickelt.

Auch in verschiedenen anderen Ländern sind – teils schon früher als in Deutschland – Freigabewerte in den Strahlenschutzregelungen festgelegt worden. Teilweise existieren dort lediglich Empfehlungen für Freigabewerte. Da die einzelnen Sätze von Freigabewerten überwiegend auf unterschiedlichen Untersuchungen basieren, bestehen zwischen den jeweiligen Freigabewerten teils erhebliche Unterschiede.

Vor diesem Hintergrund hat die SSK einen detaillierten Vergleich der internationalen Freigabewerte durchgeführt, der keine Hinweise darauf ergeben hat, dass die deutsche Praxis dem Schutzziel nicht gerecht würde. Für die Werte der Strahlenschutzverordnung besteht kein Anpassungsbedarf aufgrund dieses Vergleiches.

Diese Stellungnahme ist als Heft 45 der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission" veröffentlicht.

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