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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Medizinische Strahlenexposition

Strahlenschutz in der Röntgentherapie

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 200. Sitzung der SSK am 30.Juni / 01. Juli 2005

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 219 KB]

Abstract

Die Empfehlung „Strahlenschutz in der Röntgentherapie“ richtet sich an Ärzte, die Strahlentherapie mit Röntgeneinrichtungen anwenden, insbesondere solche, die diese in eigener Praxis ausüben (einschließlich Dermatologen und Internisten). Sie führt aus, wie der Strahlenschutz aus Sicht der Strahlenschutzkommission bei der therapeutischen Anwendung von Röntgenstrahlung nach den Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) durchgeführt werden soll. Weiterhin wird der aktuelle Stand des Strahlenschutzes für diesen Anwendungsbereich dargestellt.

In der Empfehlung wird den besonderen Gegebenheiten in den Organisationsbereichen von Krankenhäusern und Arztpraxen Rechnung getragen. Sie wurde in Auftrag des Bundesumweltministeriums nach Form und inhaltlichen Maßstäben in Anlehnung zur Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ erstellt. Sie berücksichtigt die Besonderheiten, die sich hinsichtlich der Indikationsstellung, der Häufigkeit der Anwendung und den vorhandenen personellen Ressourcen der Genehmigungsinhaber bei der Röntgentherapie ergeben. Die Empfehlung kann damit als wissenschaftliche Basis für die Erstellung einer diesbezüglichen rechtlichen Regelung im Hinblick auf eine zukünftige Richtlinie dienen, sie ist wie folgt gegliedert:

  • Genehmigung (personelle Voraussetzungen, helfende Personen, allgemeine Strahlenschutz-Voraussetzungen, Strahlenschutzvorrichtungen, erforderliche Unterlagen für die Genehmigung, Anmeldung bei der ärztlichen Stelle, wesentliche Veränderungen)
  • Schutz beruflich strahlenexponierter Personen (physikalische Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzanweisung, Unterweisung vor Beginn und während der Tätigkeit, arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Schutz des Patienten (Grundsätze, Aufzeichnungspflicht, Qualitätssicherung)
  • Betriebsinterne Regelungen (technische Anforderungen)
  • Ärztliche Stellen
  • Reparaturen; Sachverständigenprüfungen und Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung.

Diese Empfehlung ist als Heft 52 der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission" erschienen und in Band 59 der Reihe "Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission" enthalten.

Die Regelungen der am 31. Dezember 2018 außer Kraft getretenen RöV (2003) wurden in die am 31. Dezember 2018 in Kraft getretene Neufassung der StrlSchV überführt.

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