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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Optische Strahlung

Zusammenfassung und Bewertung der SSK-Klausurtagung 2006: Neue Entwicklungen in den Bereichen der Ultraviolettstrahlung und der Infrarotstrahlung

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 220. Sitzung der SSK am 05./06. Dezember 2007
Veröffentlicht im BAnz Nr. 100 vom 08. Juli 2008

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 157 KB]

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Abstract

Die SSK-Klausurtagung zum Thema „Neue Entwicklungen in den Bereichen der Ultraviolettstrahlung und der Infrarotstrahlung“ fand am 15. und 16. November 2006 in Hamburg statt.

Die Vorträge boten einen Überblick über

  • die wichtigsten Hautkrebsformen, ihre klinischen Erscheinungsbilder, die Risikofaktoren und -gruppen,
  • die Rolle der Krebsregister bei der Beantwortung offener Fragen in der Hautkrebsepidemiologie und bei Screeningmaßnahmen,
  • den Stand des Wissens zu biologischen Wirkungen von UV-Strahlung,
  • Fragen des Sonnenschutzes (z.B. textiler Sonnenschutz, Sonnencremes),
  • das UV-Personenmonitoring und die Referenzdatenbank zu individuellen UV-Expositionen als ein Mittel für die Risikobewertung und Prävention,
  • die Ergebnisse einer von IARC durchgeführten Metaanalyse „the association of use of sunbeds with cutaneous malignant melanoma and other skin cancers: a systematic review“,
  • den von EUROSKIN entworfenen „code of practice for artifical tanning“,
  • den Themenkomplex „Sonnenschutz und Vitamin-D“,
  • die Notwendigkeit des Strahlenschutzes im UV-Bereich,
  • die gesundheitliche Wirkung von Infrarot-A-Strahlung,
  • die Notwendigkeit des Strahlenschutzes im IR-Bereich (ICNIRP-Statement),
  • Präventionsstrategien aus Sicht der Deutschen Krebshilfe.

Insgesamt hat die Klausurtagung zu wichtigen Ergebnissen geführt. So wurden der Wissensstand über Hautkrebs zusammengefasst und Forschungsempfehlungen in den Bereichen natürliche und künstliche UV-Strahlung sowie IR-Strahlung erarbeitet. Die Beiträge zeigten die Notwendigkeit auf, die Solariennutzung zu regulieren, die Bestrahlungsstärke zu begrenzen und insbesondere die Nutzung durch Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Einer EU-Regelung zur Folge, dürfen neue Geräte in Sonnenstudios nur zum Einsatz kommen, wenn sie eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m2 nicht überschreiten.

Diese Stellungnahme ist in Band 64 der Reihe Veröffentlichung der Strahlenschutzkommission enthalten.

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