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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) zur Schachtanlage Asse II - Plausibilitätsprüfungen der Angaben des Betreibers

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 3. Sitzung der ESK am 17. September 2008 und in der 227. Sitzung der SSK am 25./26. September 2008

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 84 KB]

Abstract

Anfang Juni 2008 ist bekannt geworden, dass in der Schachtanlage Asse kontaminierte Laugenzuflüsse auftreten, die eine Cs-137-Aktivitätskonzentration oberhalb der Freigrenze enthalten. Das BMU hat daraufhin die ESK und die SSK mit Schreiben vom 04.07.2008 beauftragt, über die Sicherheit der Schachtanlage Asse II zu beraten und eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten. Die Kommissionen haben Plausibilitätsbetrachtungen zu Angaben des Helmholtz Zentrums München für Gesundheit und Umwelt (Betreiber der Anlage)

  • zum radioaktiven Inventar – inklusive Angaben zu Unsicherheiten,
  • zum radiologischen Messprogramm innerhalb und außerhalb der Schachtanlage und
  • zu den möglichen Ursachen der aufgetretenen Kontaminationen

angestellt.

ESK und SSK gelangen zu der Ansicht, dass

  • bei der Erstellung des Radionuklidinventars vom Betreiber grundsätzlich plausibel vorgegangen wurde. Allerdings ergeben sich hinsichtlich der ermittelten Daten zum radioaktiven Inventar Fragen hinsichtlich des Uran- und Thorium-Inventars sowie hinsichtlich der Berechnung zur Ermittlung von Radionukliden der natürlichen Zerfallsreihen.
  • der Strahlenschutz in der Schachtanlage Asse II nicht der in kerntechnischen Anlagen üblichen Philosophie entspricht, da er durch das Bergrecht geprägt ist. Es wird empfohlen, die innerbetrieblichen Strahlenschutzregeln konsistent und systematisch aufzubauen.
  • die vorliegenden Angaben des Betreibers zu den möglichen Ursachen der Kontaminationen nicht nachvollziehbar sind. Ergänzende Untersuchungen zur Klärung von Ausmaß und Herkunft der Kontaminationen sind zwingend erforderlich.

Die Stellungnahme ist in Band 67 der Reihe Veröffentlichung der Strahlenschutzkommission enthalten.

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