Veröffentlicht am: Empfehlung
- Medizinische Strahlenexposition
Anforderungen an die Strahlenschutz-Fachkunden in der Medizin für Ärzte - Erläuterungen zur Sachkunde
Abstract
Die medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung sind in zwei Verordnungen geregelt: Zum einen die Anwendung von Röntgenstrahlung in der Medizin in der Röntgenverordnung (RöV) zum anderen die Nuklearmedizin, die Brachy- und die Teletherapie in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Dies betrifft auch die erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz. Da aus fachlicher Sicht die medizinischen Anwendungsverfahren ionisierender Strahlung in Kombination beider Verordnungen zunehmen, hat die Strahlenschutzkommission in ihrer 246. Sitzung am 2./3. Dezember 2010 empfohlen, die Zeiten zum Sachkundeerwerb und die Anzahl dokumentierter Untersuchungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung aufeinander abgestimmt und angepasst festzulegen, und diese neuen Regelungen tabellarisch aufgelistet. Anforderungen an die Strahlenschutz-Fachkunden in der Medizin für Ärzte‑ Erläuterungen zur Sachkunde
In der 252. Sitzung am 1. Dezember 2011 wurden bezüglich der Anwendungsbereiche in Rö4 „Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich“ und der dokumentierten Anwendungen in Rö8 „Röntgendiagnostik (inkl. CT) für Personen mit Fachkunde nach N1“ Änderungen verabschiedet.
Hinweis: Die Regelungen der am 31. Dezember 2018 außer Kraft getretenen RöV (2003) wurden in die am 31. Dezember 2018 in Kraft getretene Neufassung der StrlSchV überführt.
urn:nbn:de:101:1-201310216589