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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Medizinische Strahlenexposition

Strahlenhygienische Anforderungen an die hochkonformale Strahlentherapie

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 248. Sitzung der SSK am 14./15. April 2011
Veröffentlicht im BAnz Nr. 168 vom 09. November 2011

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 603 KB]

Abstract

In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Techniken der Strahlenapplikation entwickelt oder weiterentwickelt, durch die eine zunehmende Konformierung des Hochdosisvolumens an das Zielvolumen einer Strahlentherapie erreicht werden kann. Jedoch sind die Dosis-Wirkungsbeziehungen bei inhomogener Exposition von Normalgeweben, sowie die biologischen Wirkung der niedrigen Strahlendosen in der Entfernung vom Hochdosisvolumen unklar. Hier müssen entsprechende Forschungsprojekte eine Verbesserung des Kenntnisstands bezüglich der Risiken für späte deterministische und stochastische Effekte der hochkonformalen Strahlentherapie gewährleisten. Zudem muss im Rahmen einer im Umfang und in zeitlicher Ausdehnung suffizienten Nachsorge der Patienten die Erhebung entsprechender klinischer Daten und Ergebnisse erfolgen.

Die Strahlenschutzkommission stellt fest:

  • Die Anwendung jeder hochkonformalen Bestrahlung bedarf im Einzelfall der rechtfertigenden Indikation.
  • Die Anwendung hochkonformaler Bestrahlungstechniken darf nur unter Mitwirkung entsprechend ausgebildete Ärzte und Medizinphysik-Experten in entsprechend ausgerüsteten und vorbereiteten Einrichtungen erfolgen.
  • Die Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten während der Ausbildung von Ärzten und Medizinphysik-Experten muss sichergestellt werden.
  • Die Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse in der Bestrahlungsplanung, -durchführung und Qualitätssicherung muss sichergestellt sein.
  • Die Anwendung neuer Techniken muss mit einer detaillierten Dokumentation einhergehen und von einer intensiven Nachsorge begleitet werden.
  • Vor allem bei Kindern und jungen Patienten mit guter Prognose muss eine intensive Abwägung der rechtfertigenden Indikation hinsichtlich des Sekundärtumorrisikos erfolgen und entsprechend protokolliert werden.
  • Es besteht Bedarf an Forschungsprojekten bezüglich der Normalgewebstoxizität bei inhomogener Dosisverteilung, einschließlich der späten (deterministischen und stochastischen) Folgen einer Modifikation der Dosisverteilung. Weiterhin besteht Forschungsbedarf bezüglich der Ermittlung der biologischen Wirksamkeit der Streustrahlung in Abhängigkeit von der Entfernung vom Zielvolumen für verschiedene Endpunkte.
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