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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Medizinische Strahlenexposition
  • Strahlenschutztechnik

Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels (Gantrykippung)

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 248. Sitzung der SSK am 14./15. April 2011
Veröffentlicht im BAnz Nr. 168 vom 09. November 2011

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 108 KB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 113 KB]

Abstract

Die CT-Untersuchung des Gehirnschädels ist in den meisten Kliniken/Praxen die am häufigsten durchgeführte Schnittbilddiagnostik und zugleich die CT-Untersuchung mit den höchsten lokalen Dosen. Daher hat die Bundesärztekammer (BÄK) bereits im Jahr 2007 in ihrer Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Computertomographie besondere Aufmerksamkeit für den Schutz der Augenlinse durch Gantrykippung und angepassten Scannbereich gefordert.

Durch die Entwicklung neuer Multizeilen-Spiral-CT-Scanner mit breiten Detektor-Arrays liegt jedoch die Augenlinse durch Overranging und Overbeaming zunehmend im Bereich der direkten Strahlenexposition. Einige neue CT-Scanner bieten keine Möglichkeit mehr die Gantry zu kippen. Angesichts dieser gerätetechnischen Entwicklungen und der neuen Erkenntnisse zur Strahlenempfindlichkeit der Augenlinse - wonach ein deutlich höheres Risiko für Kataraktbildung besteht als bisher angenommen - hat die SSK den Anwendern von CT-Untersuchungen Maßnahmen empfohlen, die dafür sorgen, dass die Augenlinse nicht primär exponiert wird, wodurch die Dosis um bis zu 90 % reduziert werden kann. Die speziellen Schutzmaßnahmen der Augenlinse sollen in die Arbeitsanweisungen aufgenommen werden. Die Hersteller von CT-Geräten werden aufgefordert, technische Möglichkeiten zur Vermeidung des Overrangings zur Verfügung zu stellen. Spiral-CT-Scanner sollen zusätzlich zum Scanbereich den exponierten Bereich inklusive Overranging und Overbeaming anzeigen.

Die Empfehlung ist eine Ergänzung zur Leitlinie der BÄK von 2007 und soll die Position der ärztlichen Stellen der Bundesländer bei ihren regelmäßigen Überprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung in der Computertomographie stärken.

Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung in der 248. Sitzung am 14./15. April 2011 verabschiedet.

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