Veröffentlicht am: Empfehlung
- Medizinische Strahlenexposition
Nachsorge als Teil der Qualitätssicherung in der Strahlentherapie zur Überprüfung des Behandlungserfolges
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 251. Sitzung der SSK am 25. Oktober 2011
Veröffentlicht im Banz Nr. 38 vom 07. März 2012
Abstract
Als Ergebnis des vom BMU 2009 gestellten Beratungsauftrages, in dem um Überarbeitung der entsprechenden SSK-Empfehlung aus dem Jahr 1998 gebeten wurde, stellt die Strahlenschutzkomission fest, dass eine ausreichende Erfassung von Wirkungen der Behandlung nur gewährleistet, ist, wenn alle Patienten über einen ausreichend langen Zeitraum nachverfolgt werden. Als Ergebnis müssen zumindest bei den Patienten, bei denen eine therapeutische Strahlenanwendung erfolgt ist, die frühen, späten und ultraspäten Nebenwirkungen einschließlich von Folgetumoren erfasst werden. Diese Erfassung ist als Teil der Behandlung anzusehen.
Die SSK empfiehlt hierzu,
- dass die Nachsorge in der Qualitätssicherung bei therapeutisch strahlenexponierten Patienten in der Verantwortung des anwendenden Arztes mit der entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz bleiben muss,
- dass der Zeitraum für die Nachbeobachtung der Patienten nach Strahlentherapie sich an dem zu erwartenden Krankheitsverlauf und an den Latenzzeiten der möglichen Nebenwirkungen orientieren muss,
- dass durch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Strahlentherapeuten für die einzelnen Tumorentitäten Erfassungsprotokolle über Art und Umfang der zu erhebenden Daten sowie über die Intervalle der Nachsorge zu erarbeiten und diese entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu aktualisieren sind,
- dass nachhaltige Strukturen zur Durchführung der Nachsorge nach Strahlentherapie zu schaffen, bzw. bestehende entsprechend zu optimieren sind,
- dass stabile Strukturen der Datenerhebung, -speicherung und -auswertung geschaffen werden müssen.
Sie sieht es als vordringlich an, für die Umsetzung dieser Empfehlungen die entsprechenden Rechtsgrundlagen durch das Bundesumweltministerium zu schaffen.