Veröffentlicht am: Stellungnahme
Zusammenfassung und Bewertung der SSK-Jahrestagung 2012: Ein Jahr nach Fukushima - eine erste Bilanz aus der Sicht der Strahlenschutzkommission
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 257. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 05./06. Juli 2012
Veröffentlicht im BAnz AT 23. April 2013 B4
Abstract
Am 11. März 2011 um 14:46 h Ortszeit erschütterte ein Erdbeben der Stärke 9,0 den Norden Japans. Das Epizentrum des Bebens lag ca. 130 km vor der Ostküste des nördlichen Teils der Hauptinsel Honshu. Das Erdbeben löste einen Tsunami aus, der ca. eine Stunde später mit mehreren bis zu 15 m hohen Flutwellen die küstennahen Regionen verwüstete. Diese Naturkatastrophe hatte verheerende Folgen: 15 854 Menschen starben, etwa 6 000 Personen wurden verletzt. Im März 2012, ein Jahr nach der Katastrophe, galten noch über 3 000 Menschen als vermisst und ca. 340 000 Menschen mussten weiterhin in Notunterkünften leben. Infolge dieser Naturkatastrophe kam es am Standort des Kernkraftwerkes Fukushima Dai-ichi zu einem sehr schweren kerntechnischen Unfall, der von der japanischen Regierung später in INES 7 eingeordnet wurde. An diesem Standort wurden 6 Siedewasserreaktoren betrieben, von denen besonders die Blöcke 1 bis 4 von dem Unfall betroffen waren. In den Blöcken 1, 2 und 3 wurden die Reaktorkerne weitgehend zerstört. Die Folge war eine erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung der Kraftwerke, die umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich machte.
Ein Jahr nach der Katastrophe und dem damit verbundenen kerntechnischen Unfall hat die SSK in ihrer Jahrestagung 2012 vom 14. bis 16. März in Hamburg eine erste Bilanz aus der Sicht des Strahlenschutzes gezogen. Im Rahmen dieser Tagung wurden der Stand des Wissens über den Unfall, seine Ursachen und seine Folgen präsentiert, analysiert und bewertet, die gewonnenen Erkenntnisse und die möglichen Konsequenzen insbesondere für den Strahlenschutz und den Notfallschutz in Deutschland diskutiert.
Die vorliegende zusammenfassende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Kenntnisstand im März 2012.