Veröffentlicht am: Empfehlung
- Medizinische Strahlenexposition
Kombinationswirkungen Strahlentherapie/medikamentöse Tumortherapie
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 264. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 21. Oktober 2013
Veröffentlicht im BAnz AT 17. Dezember 2014 B8
Abstract
Klinische Erfahrungen haben gezeigt, dass medikamentöse Tumortherapeutika erheblichen Einfluss auf die Wirkung einer Strahlentherapie haben können. Die möglichen Kombinationseffekte zwischen Strahlentherapie und medikamentöser Tumortherapie müssen stärker berücksichtigt werden, um unerwünschte Wirkungen durch die Kombination beider Therapieformen zu vermeiden. Diese sollten von den Personen, die die Therapie führen, adäquat beurteilt werden können. Dazu muss sichergestellt sein, dass bei der Durchführung einer Strahlentherapie alle Informationen einer begleitenden Tumortherapie (vor, während und nach der Strahlentherapie) Berücksichtigung finden.
Daher spricht sich die Strahlenschutzkommission dafür aus, dass
- bei onkologischen Medikamenten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kombination mit einer Strahlentherapie eingesetzt werden, bereits während des Zulassungsverfahrens zu überprüfen ist, ob Hinweise für das Auftreten einer Wirkungsverstärkung oder Wirkungsabschwächung vorliegen. In diesem Fall muss ein entsprechender Warnhinweis in der Fachinformation ausgesprochen werden.
- kombinierte Therapien mit Strahlentherapie und onkologischen Medikamenten auf der Basis wissenschaftlich validierter Schemata oder innerhalb klinischer Studien durchgeführt werden. Dies gilt vor allem für simultane Anwendungen.
- bei der Verwendung neuartiger Substanzen oder bekannter Substanzen in abweichenden Anwendungskonzepten eine hohe individuelle Aufmerksamkeit und Dokumentations-pflicht der Behandelnden zu beachten ist. Speziell die Wechselwirkungen bei sequenziellen Behandlungen, z. B. sogenannte Recall-Phänomene, werden derzeit kaum abgebildet.
- verbindliche Kommunikationswege, wie z. B. Tumorboards, zu schaffen sind, die einen patientenbezogenen Informationsaustausch zwischen Radioonkologen und sonstig onkologisch tätigen Ärzten gewährleisten.
- die Initiierung von Studien und/oder der Aufbau eines zentralen Kompetenz- und Dokumentationsnetzwerkes erfolgen sollen. Hierzu muss eine im Strahlenschutz fachkundige Stelle (z. B. am BfS) vorgesehen werden, die bestehende Kompetenzen und Vernetzungen nutzt.
- Ärzte, die an der Therapie von Tumoren oder deren Nachsorge beteiligt sind, regelmäßig von der zu schaffenden fachkundigen Stelle durch geeignete Publikationsorgane darauf hinzuweisen sind, dass es die standesrechtliche Verpflichtung gibt, unverzüglich unerwartete Nebenwirkungen im Zusammenhang mit medikamentöser Tumortherapie/Strahlentherapie an die zuständigen Stellen zu melden.
- diese Meldungen im Hinblick auf Interaktionen von Strahlentherapie mit der medikamentösen Tumortherapie systematisch durch die o. g. im Strahlenschutz fachkundige Stelle zu bewerten sind.
- ein F&E Projekt mit dem Ziel der Gründung eines KONsortialverbundes aus Strahlenkliniken zur standardisierten, prospektiven Erfassung Unerwünschter Kombinationswirkungen (KONSEUK Verbund) initiiert und ausgeschrieben wird.