Veröffentlicht am: Empfehlung
- Notfallschutz
Rahmenempfehlungen für die Planung von Notfallschutzmaßnahmen durch Betreiber von Kernkraftwerken
Abstract
Die anlageninterne Notfallschutzplanung der Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland ist darauf ausgerichtet, bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen (Notfällen) Auswirkungen auf die Umgebung zu verhindern oder, falls dies nicht mehr möglich ist, so gering wie möglich zu halten. Die Betreiber treffen hierfür anlagenintern organisatorische und technische Vorkehrungen. Außerdem tragen sie Sorge dafür, dass eine adäquate Anbindung und Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden sowie der sonstigen für den anlagenexternen Katastrophenschutz zuständigen Stellen sichergestellt ist.
Die Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) enthalten entsprechende Anforderungen an die anlageninterne Notfallschutzplanung der Betreiber von Kernkraftwerken. Sie werden regelmäßig an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst; die letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2010. Die aktuellen Ergänzungen berücksichtigen Erkenntnisse, die in der Auswertung der Analysen des Unfalls in Fukushima Dai-ichi gewonnen wurden.
Abgrenzend zu den an dieser Stelle formulierten Anforderungen an die anlageninterne Notfallschutzplanung wird im Hinblick auf den anlagenexternen Notfallschutz auf die „Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ (GMBl Nr. 62/63 vom 19. Dezember 2008) verwiesen.