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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Medizinische Strahlenexposition

Strahlenhygienische Aspekte bei Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung der Körperzusammensetzung (insbesondere Knochendichtemessungen) mittels Dual X-ray Absorptiometry (DXA)

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015
Veröffentlicht im BAnz AT 26. November 2015 B4

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 426 KB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 428 KB]

Abstract

Die „Dual X-ray Absorptiometry“ (DXA) ist ein Röntgenverfahren, mit dem anhand der Strahlenabsorption die Zusammensetzung des Gewebes untersucht wird und das vornehmlich für die Bestimmung der Knochendichte bei metabolischen Knochenerkrankungen eingesetzt wird. Neben diesen medizinischen Indikationen wird sie aber zunehmend auch für „Lifestyle-Diagnostik“ angewandt, beispielsweise zum Nachweis des Rückgangs des abdominalen Körperfetts im Rahmen einer Gewichtsreduktion oder zur Beobachtung des Muskelaufbaus beim Sport und Bodybuilding.

Die SSK hat den Nutzen der DXA-Anwendungen unter Strahlenschutzaspekten kritisch geprüft. Sie betont, dass bei der Anwendung der DXA die Grundsätze des Strahlenschutzes trotz der geringen Strahlendosis einzuhalten sind. Der Einsatz der DXA für jegliche Anwendung ohne medizinische Indikation (wie die Lifestyle-Diagnostik) ist unter strahlenhygienischen Gesichtspunkten ungerechtfertigt und damit unzulässig.

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