Veröffentlicht am: Empfehlung
- Notfallschutz
Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015
Veröffentlicht im BAnz AT 04. Januar 2016 B3
Abstract
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Dai-ichi im März 2011 hat das Bundesumweltministerium die SSK um Prüfung gebeten, ob die Lehren aus dem Reaktorunfall Änderungen des deutschen Regelwerkes für Notfallplanung und Notfallreaktion erfordern.
In mehr als drei Jahren Bearbeitungszeit hat die SSK als Ergebnis dieser Prüfung fünf neue Empfehlungen (Fragestellungen zu Aufbau und Betrieb von Notfallstationen, Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken, Planung der Iodblockade in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke, Prognose und Abschätzung von Quelltermen bei Kernkraftwerksunfällen, Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke) erarbeitet, vier ältere Empfehlungen (Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen, Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden, Rahmenempfehlungen für die Planung von Notfallschutzmaßnahmen durch Betreiber von Kernkraftwerken, Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen) aktualisiert und schließlich in dem vorliegenden Bericht weitere 76 Einzelempfehlungen in einer umfassenden Bewertung zusammengestellt.