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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Medizinische Strahlenexposition

Ausfallkonzepte in der Medizinischen Strahlentherapie

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 297. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. Dezember 2018
Bekanntmachung im BAnz AT 01. April 2019 B3

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 280 KB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 283 KB]

Abstract

Im Rahmen einer therapeutischen Bestrahlung wird die Gesamtdosis in der Regel in einzelne Fraktionen aufgeteilt, die über einen im Bestrahlungsplan festgelegten Zeitraum appliziert werden. Mit dieser Vorgehensweise kann die strahlenbiologisch unterschiedliche Reparaturkapazität von Tumorzellen und gesunden Körperzellen so ausgenutzt werden, dass das im bestrahlten Volumen liegende Normalgewebe geschont wird. Wird die geplante Gesamtbehandlungszeit durch Unterbrechungen wie z. B. durch Geräteausfälle verlängert, kann sich dies negativ auf das Behandlungsziel auswirken.
Im Genehmigungsverfahren zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder einer Bestrahlungseinrichtung für medizinische Strahlenanwendungen muss der Antragssteller deshalb darlegen, wie im Falle eines technischen Ausfalls der Anlage eine geeignete Weiterbehandlung von Patienten ermöglicht wird, um das angestrebte Behandlungsziel zu erreichen.
Um angemessene Ausfallkonzepte im untergesetzlichen Regelwerk verankern zu können, hat das Bundesumweltministerium die SSK um eine Empfehlung zu detaillierteren, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründeten Anforderungen an diese Ausfallkonzepte gebeten.

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