Veröffentlicht am: Empfehlung
- Berufliche Strahlenexposition
- Medizinische Strahlenexposition
Organisatorische Voraussetzungen für einen erfolgreichen betrieblichen Strahlenschutz
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 305. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 11./12. Februar 2020
Bekanntmachung im BAnz AT 21. Juli 2020 B4
Abstract
Eine übergeordnete Zielsetzung des betrieblichen Strahlenschutzes ist es, nicht nur die Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte für die Strahlenexposition der Beschäftigten und der Bevölkerung sicherzustellen, sondern auch unnötige Strahlenexpositionen zu vermeiden und die jeweilige Strahlenexposition unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb bestehender Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.
Für einen guten betrieblichen Strahlenschutz sind der Aufbau der Strahlenschutzorganisation und die Stellung der Strahlenschützer im Unternehmen von zentraler Bedeutung. In Deutschland ist insbesondere das Verhältnis von Strahlenschutzverantwortlichen, Strahlenschutzbeauftragten und weiteren Mitarbeitern entscheidend.
In der Umsetzung der Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation zeigen sich in der Praxis sehr unterschiedliche Ausprägungen. Diese können teilweise eine effektive und erfolgreiche Durchführung des betrieblichen Strahlenschutzes erschweren.
Das Bundesumweltministerium hat die SSK am 07. Juni 2016 um Beratung zu der Frage gebeten, was eine gute Strahlenschutzorganisation auszeichnet und wie diese gefördert werden kann.
Auf der Basis der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks wie auch fachlicher Erfordernisse im Hinblick auf die Aspekte der Strahlenschutzorganisation haben sich, je nach betrachtetem Anwendungsgebiet, z. T. unterschiedliche Hemmnisse im Hinblick auf einen effektiven und erfolgreichen betrieblichen Strahlenschutz herauskristallisiert. Hieraus ergeben sich konkrete Empfehlungen, die aus Sicht der SSK in verschiedenen Fällen zu einer Verbesserung des betrieblichen Strahlenschutzes führen können.