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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Berufliche Strahlenexposition
  • Medizinische Strahlenexposition

Strahlenanwendungen in der Diagnostik und Therapie von COVID‑19

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 310. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 09./10. Februar 2021
Bekanntmachung im BAnz AT 20.04.2021 B4

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 1 MB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 804 KB]

Abstract

Einige der vielen Reaktionen auf die COVID-19 (Corona Virus Disease-2019)-Pandemie betreffen mittelbar oder unmittelbar auch Belange des Strahlenschutzes. So gab es Anregungen, ionisierende Strahlung (primär die Computertomografie, CT) bei der Diagnostik einer SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus type-2)-Infektion und bei der Verlaufskontrolle während einer COVID-19-Erkrankung einzusetzen sowie COVID-19-Pneumonien mit schwerem Verlauf durch die Anwendung strahlentherapeutischer Maßnahmen zu behandeln. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Individuen und der damit möglicherweise verbundenen hohen Kollektivdosis hat sich die Strahlenschutzkommission entschlossen, zu diesen beiden Anwendungsbereichen aus Sicht des Strahlenschutzes Stellung zu nehmen. Die SSK hat hierfür den gegenwärtigen Kenntnisstand zusammengefasst, die Vor- und Nachteile der Anwendungsmöglichkeiten von ionisierender Strahlung in der Diagnostik und Therapie einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung herausgearbeitet und Hinweise zum sicheren Einsatz ionisierender Strahlung in den genannten Anwendungsgebieten gegeben.

URN: urn:nbn:de:101:1-2021041609163310509398

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